Kostenlosen Muttizettel für Jugendliche U18 nach aktuellem Jugendschutzgesetz herunterladen und ausdrucken.
Funktioniert für: Party, Disco, Kino, Festival, Restaurant, Konzert, …
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Muttizettel Vorlage zum Ausdrucken

Jugendlichen ab 16 darf laut Jugendschutzgesetz der Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos, bei Konzerten und anderen Veranstaltungen von 0 bis 5 Uhr nicht ohne die Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person gestattet werden. Sie müssen die Loacations also spätestens 24 Uhr verlassen. Anders verhält es sich, wenn Du einen Muttizettel vorlegen kannst, der als Art Vollmacht für die Übertragung von Erziehungsaufgaben fungiert. Was sich dahinter genau verbirgt, wie er funktioniert, was er beinhalten muss und vieles mehr erfährst Du im folgenden Ratgeber.

Was ist der Muttizettel?

Bist Du unter 16 Jahre alt, darfst Du Dich in einer Disco oder anderer Veranstaltung nach 24 Uhr nur dann aufhalten, wenn ein Erziehungsberechtigter, der älter als 18 Jahre ist, mit dabei ist. Mit dem Partyzettel darfst du länger verweilen. Er ist auch unter der Bezeichnung „U18 Formular“ bekannt. Damit kannst Du bis in die Morgenstunden feiern, denn auf dem Zettel wird eine erziehungsbeauftragte Person benannt, die sie wahrnimmt. Der Beauftragte, der in der Regel von den Eltern ausgewählt wird, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Partyzettel darf nicht „blanco“ unterschrieben werden, damit er für jede x-beliebige Person genutzt werden kann. Du kannst ihn stets nur für einen Abend verwenden. Das Formular sollte zwei Mal vorliegen. Eine Kopie bekommt der Veranstalter und den anderen Schein führst Du bei Dir.

Hier den Muttizettel anfordern:








Was muss der Muttizettel beinhalten?

Auf dem U18 Formular sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Geburtsdatum des Minderjährigen
  • Name und Adresse der Eltern
  • Name, Geburtsdatum und Adresse der beauftragten bzw. betreuenden Person
  • Angabe der Veranstaltung, für die die Vollmacht dient inklusive Datum
  • Uhrzeit, bis zu der sich der Minderjährige hier aufhalten darf
  • Sinnvoll ist auch die Angabe der Telefonnummer, unter welcher die Eltern bei Bedarf zu erreichen sind.
  • Unterschrift und Kopie des Ausweises eines Elternteils oder des Erziehungsberechtigten
  • Unterschrift der betreuenden Person

Beim Eintritt werden das Formular und die Ausweiskopie abgegeben. Ohne diese ist der Zettel ungültig. Die Unterschrift auf dem Formular wird mit der auf der Ausweiskopie abgeglichen. Zudem müssen der Jugendliche und die betreuende Person den Ausweis vorzeigen. Sieht der Türsteher oder Veranstalter einen Zweifel an der Richtigkeit des Zettels oder der Unterschrift, ist er ebenso dazu berechtigt, Dir den Zutritt in die Location zu verweigern. Oftmals hilft in diesem Fall aber ein Telefonanruf bei den Eltern weiter. Beachte, dass Dich der Partyzettel nicht dazu berechtigt, Alkohol zu konsumieren. Hochprozentiges ist erst ab 18 erlaubt.

 

Wann wird der Muttizettel benötigt?

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche, die jünger als 16 sind, nur dann in eine Veranstaltung wie eine Diskothek, ein Konzert, Festival, eine Kneipe oder Bar, wenn ein Erziehungsberechtigter mit dabei ist. Von 16 bis 18 Jahre dürfen sie bis 24 Uhr bleiben. Danach muss die Party verlassen werden. Oftmals geht sie jedoch ab 24 Uhr erst so richtig los. Daher wurde im Jahr 2002 der Partyzettel eingeführt. Damit können Jugendliche unter 16 auch ohne ihre Eltern mit einer Aufsichtsperson zur Veranstaltung und können so lange bleiben, wie sie möchten.

Ausgehzeiten kurz und knapp:

  • bis 15: unbegrenzte Teilnahme, jedoch lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, alternativ mit dem Muttizettel
  • ab dem 16. Lebensjahr: ohne Muttizettel bis 24 Uhr, mit dem Formular unbegrenzt, aber mit einem Erziehungsbeauftragten
  • ab 18: unbegrenzter Aufenthalt möglich

Ab 18 darfst Du solange feiern, wie Du möchtest und benötigst dafür weder einen Muttizettel noch eine erziehungsbeauftragte Person.

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Gültigkeit des Muttizettels

Die Frage, ob der Muttizettel überall gilt, muss verneint werden. Die Akzeptanz dieser Vollmacht liegt in der Verantwortung des Diskotheken-Betreibers, Wirts oder Veranstalters. Somit ist es durchaus möglich, den Zettel abzulehnen und den minderjährigen Jugendlichen die Möglichkeit nicht einzuräumen. Der Aufwand kann insbesondere bei stark frequentierten Etablissements einfach zu groß sein. Zudem handhaben es einige Betreiber so, dass sie eigene Vordrucke haben, die beispielsweise auf der Internetseite ausgedruckt werden können.

Infos für Erziehungsbeauftragte bzw. Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten sind immer die Mutter und der Vater. Die Eltern haben generell ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und das Recht, zu entscheiden, ob ihr Kind eine Veranstaltung länger als 0 Uhr besuchen darf. Der für diesen Abend bestimmte Erziehungsbeauftragte, der von den Eltern festgelegt wird, darf von den Erziehungsberechtigten gewählt werden. Häufig sind dies ältere Geschwister, Verwandte oder Freunde. Im Idealfall handelt es sich um eine Vertrauensperson, die sich mit der Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst ist und den Aufsichtspflichten tatsächlich nachkommen kann. Der Veranstalter, Gastwirt oder jemand anderes, der bei der Veranstaltung arbeitet, darf nicht die erziehungsbeauftragte Person sein, da der Gesetzgeber hier eine Interessenkollision sieht. Die Eltern übertragen mit dem Muttizettel ihre Aufsichtspflicht an diese Person, die folgende Kriterien erfüllen sollte:

  • Die Eltern sollten den Erziehungsbeauftragten persönlich kennen.
  • Er muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Erziehungsbeauftragte ist verantwortungsvoll und kümmert sich auf der Party gut um das Kind.
  • Er muss räumlich anwesend sein und stets Einfluss auf das Verhalten der zu betreuenden Person nehmen und Gefahren abwenden können.
  • Er sollte genügend Autorität besitzen, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können.
  • Im besten Fall bringt der Erziehungsbeauftragte das Kind nach beendeter Veranstaltung wieder nach Hause.
  • Er sollte selber keinen oder nur so viel Alkohol trinken, dass er stets klaren Verstand behält und Herr der Lage ist.

Erziehungsbeauftragte sollten lediglich die Verantwortung für einen Jugendlichen übernehmen. Laut Gesetz dürften es zwar auch mehrere Personen sein, doch es wird dann umso schwerer, die volle Verantwortung zu übernehmen.

Rechtliche Hinweise

Der Muttizettel gibt sowohl den Veranstaltern als auch den Eltern rechtliche Sicherheit. Dennoch darf der Jugendliche die Veranstaltung nicht allein besuchen. Es muss eine volljährige Begleitperson mit dabei sein. Dabei gilt grundsätzlich zu beachten, dass das Formblatt den Jugendschutz nicht aushebelt. Die offizielle Ausgangssperre ab 0 Uhr wird mit dem Muttizettel zwar aufgehoben, doch andere Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes gelten weiterhin und bleiben von dem Dokument somit unberührt, beispielsweise in Bezug auf den Konsum von Alkohol, Nikotin oder Drogen. Wenn dem minderjährigen Jugendlichen unter der Verantwortung der erziehungsbeauftragten Person etwas passiert, kann dies, bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht, für den Verantwortlichen daher Konsequenzen nach sich ziehen.

Vor- und Nachteile des Muttizettels

Der Partyzettel hat natürlich den Vorteil, dass Jugendliche nicht jede Party immer dann schon beenden müssen, wenn sie gerade einmal so richtig beginnen. Doch er hat auch Nachteile. Es ist ratsam, sich im Vorfeld zu erkundigen, ob der Lokalbetreiber dieses Formular akzeptiert, denn die Jugendlichen werden häufig trotz eines korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Zettels 0 Uhr nach Hause geschickt. Zudem ist es wichtig, die erziehungsbeauftragte Person gewissenhaft auszuwählen, um sicher zu sein, dass das eigene Kind gut betreut wird.

Fazit

Für viele minderjährige Jugendliche gibt es nichts Schöneres, ohne die Eltern eine Disko zu besuchen, diese aber nicht schon 0 Uhr verlassen zu müssen, denn die Party geht dann oftmals erst so richtig los. Der Muttizettel macht es Dir möglich, dass Du zusammen mit einem Erziehungsbeauftragten so lange bleiben kannst, wie Du möchtest bzw. wie auf dem Partyzettel vermerkt ist. Achte aber darauf, dass alle wichtigen Informationen und die Unterschrift enthalten sind. Zudem muss eine Ausweiskopie vorgelegt werden, denn sonst bringt Dir das Formular nichts. Ab 18 bist Du volljährig, sodass Du so lange bleiben kannst, wie Du möchtest.